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Sie sind nicht allein – das sagen unsere Mandanten
Ich habe aus dem Nichts eine Anzeige bekommen und vorher nie Berührungspunkte mit so etwas gehabt. Herr Angyal hat mir von der ersten Minute an meine Ängste und Sorgen genommen. Von Minute eins bis zum Abschluss war alles top!
Seriöse Kanzlei, tolle persönliche und vor allem transparente Betreuung und darüber hinaus funktionierende (!) digitale Kommunikation. Ich kann Hrn. Angyal nur empfehlen. Vielen Dank!!
Trotz größter Angst vor der Befragung hat Herr Angyal es mit viel Ruhe und Besonnenheit geschafft, mich zu beruhigen und bestens vorzubereiten. Er vermittelte mir ein absolutes Sicherheitsgefühl.
Auch in der dunkelsten Stunde gibt es einen Weg zurück ins Licht. Ich kämpfe für Sie – mit Entschlossenheit, mit Klarheit und mit der Nähe, die Sie in dieser Situation brauchen.
Christopher AngyalRechtsanwalt · StrafverteidigerLieber sofort sprechen statt tippen?
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Was Betroffene jetzt wissen müssen
Egal ob Vorladung, Anzeige, Durchsuchung oder Strafbefehl – die ersten Stunden entscheiden oft über den weiteren Verlauf. Hier die wichtigsten Antworten im Überblick.
Ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten – muss ich hingehen?
Als Beschuldigter besteht bei einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich keine Pflicht zum Erscheinen. Vor jeder Reaktion sollte zunächst Akteneinsicht genommen werden, um den genauen Tatvorwurf zu kennen.
Ausführlicher Ratgeber: Vorladung von der Polizei →Was bedeutet es, wenn gegen mich Anzeige erstattet wurde?
Mit der Anzeige beginnt in der Regel ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Wie schnell und in welchem Umfang Sie davon erfahren, hängt vom Einzelfall ab – eine frühzeitige anwaltliche Einordnung schafft Klarheit über die nächsten Schritte.
Durchsuchung bei mir zu Hause – was sind meine Rechte?
Bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie ruhig bleiben, den Durchsuchungsbeschluss verlangen und sich zur Sache nicht äußern. Ein Anwalt sollte so schnell wie möglich hinzugezogen werden.
Ausführlicher Ratgeber: Hausdurchsuchung →Strafbefehl erhalten – was tun?
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ohne Einspruch wird er rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil – die Frist sollte daher unbedingt anwaltlich geprüft werden.
Ausführlicher Ratgeber: Strafbefehl →Ich bin Opfer einer Straftat geworden – wie kann ein Anwalt helfen?
Als Opferanwalt begleiten wir Sie bei der Anzeigenerstattung, prüfen Nebenklage- und Entschädigungsmöglichkeiten und stehen Ihnen bei Vernehmungen zur Seite – damit Sie im Verfahren nicht allein sind.
Ist die Ersteinschätzung über den Risiko-Check wirklich kostenlos?
Ja. Der Quiz sowie das anschließende Erstgespräch sind grundsätzlich kostenfrei – unabhängig davon, ob daraus ein Mandat entsteht.