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Zwölf Jahre Haft, keine Leiche, ein aufgehobenes Urteil – was der Fall 'Mordprozess ohne Leiche' für jede Verteidigung bedeutet

14. September 20268 Minuten Lesezeit

Zwölf Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags – und dennoch hebt der Bundesgerichtshof das Urteil vollständig auf. Der Fall, den viele als 'Mordprozess ohne Leiche' kennen, zeigt eindrücklich, worauf es bei einer Verurteilung wirklich ankommt: nicht nur, was ein Gericht für erwiesen hält, sondern wie sorgfältig es diese Überzeugung begründet. Genau hier setzt eine erfahrene Verteidigung an – und genau hier hat sie in diesem Fall den entscheidenden Unterschied gemacht.

Der Fall: Zwölf Jahre Haft ohne eine Leiche

Der Angeklagte führte nach den Feststellungen des Landgerichts Bamberg eine Beziehung mit der deutlich jüngeren, vermissten Sexarbeiterin Katina K., geprägt von wiederholten großzügigen finanziellen Zuwendungen. Im Sommer 2024 planten beide, gemeinsam nach Bulgarien zu ziehen. Kurz vor der geplanten Abreise, am Morgen des 1. August 2024, kam es zu einem heftigen Streit – der Angeklagte wollte ihr die geforderten 50.000 Euro nicht überlassen, zudem hatte er nicht sie, sondern seinen Neffen als Alleinerben eingesetzt. Katina K. beschloss daraufhin, vorzeitig allein nach Bulgarien zurückzukehren. Seither gilt sie als vermisst, ihre Leiche wurde trotz intensiver Suche nie gefunden. Das Landgericht Bamberg verurteilte den Mann mit Urteil vom 17. Oktober 2025 (Az. 27 Ks 1107 Js 11618/24) wegen Totschlags zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe.

Was der BGH konkret bemängelt hat

Auf die Revision des Angeklagten hob der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil mit Beschluss vom 27. Mai 2026 (Az. 1 StR 115/26) wegen Fehlern in der Beweiswürdigung vollständig auf – einschließlich der zugrunde liegenden Feststellungen. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Bamberg zurückverwiesen. Der Kern des Fehlers: In Fällen, in denen ein Tötungsdelikt trotz einer nicht aufgefundenen Leiche angeklagt wird, gelten besonders hohe Anforderungen an die Beweiswürdigung. Das Landgericht hatte ausgeschlossen, dass eine andere Erklärung für das Verschwinden der Frau als ihre Tötung durch den Angeklagten in Betracht komme – ohne jedoch anhand konkreter Tatsachen auszuschließen, dass sie durch eine andere Person zu Schaden gekommen sein könnte. Genau diese Alternative hätte das Gericht durch Tatsachen widerlegen müssen, um den Angeklagten wirksam belasten zu können.

Warum das Gesetz hier so genau hinschaut

Nach § 261 StPO entscheidet das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung. Diese Freiheit bedeutet aber nicht Beliebigkeit. Fehlt ein unmittelbarer Beweis – wie hier die aufgefundene Leiche, wie in anderen Fällen ein Tatzeuge – verlangt die Rechtsprechung eine besonders sorgfältige, lückenlose Gesamtschau aller be- und entlastenden Umstände. Diese Anforderung ist derselbe rechtliche Grundgedanke, der auch in sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen gilt: Wo objektive Beweise fehlen, muss die Begründung des Gerichts umso tragfähiger sein. Genau daran ist das Urteil des Landgerichts Bamberg gescheitert – nicht am fehlenden Beweis selbst, sondern an der unzureichenden Begründung, warum dieser Beweis dennoch zur Überzeugung ausreichte.

Warum Verteidigung mehr ist als eine rechtliche Frage

Der Fall zeigt etwas, das in der öffentlichen Wahrnehmung oft untergeht: Eine wirksame Verteidigung fragt nicht nur, ob ein Vorwurf rechtlich zutrifft, sondern prüft ebenso genau, wie die Beweise überhaupt in die Verhandlung eingeführt wurden – durch die Staatsanwaltschaft ebenso wie durch das Gericht selbst. Wurde jedes Beweismittel prozessual ordnungsgemäß eingeführt? Wurden naheliegende alternative Geschehensabläufe mit Tatsachen unterlegt geprüft, oder lediglich unterstellt ausgeschlossen? Ist die Beweiswürdigung im Urteil tatsächlich lückenlos dokumentiert? Genau an diesen Punkten setzte die Revision in diesem Fall an – nicht an der Frage, was tatsächlich geschehen ist, sondern daran, ob das Gericht seine Überzeugung so begründet hat, wie es das Gesetz verlangt.

Was das für Ihre eigene Verteidigung bedeutet

Langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung bedeutet vor allem eines: genau zu wissen, welche Voraussetzungen für eine wirksame Beweiseinführung und eine tragfähige Beweiswürdigung erfüllt sein müssen – und ein geschultes Auge dafür, wo Gerichte und mitunter auch die Staatsanwaltschaft genau daran scheitern. Das gilt nicht nur in Ausnahmefällen wie einem Verfahren ohne Leiche, sondern in jedem Verfahren, in dem die Beweislage nicht eindeutig ist. Wer diese Sorgfalt von Beginn an in die eigene Verteidigung einbringt, verbessert seine Position erheblich – nicht erst in der Revision, sondern bereits in der Hauptverhandlung selbst.

Ein wichtiger Hinweis zur Einordnung

Eine aufgehobene Verurteilung ist kein Freispruch. Der Fall muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Bamberg neu verhandelt werden, das Ergebnis ist offen. Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Dieser Beitrag ordnet die öffentlich bekannten Verfahrensfakten rechtlich ein und bewertet weder den Angeklagten noch den zugrunde liegenden Sachverhalt.

Woran Sie eine sorgfältige Verteidigung erkennen

  1. 1Wird jedes Beweismittel ordnungsgemäß und vollständig in die Hauptverhandlung eingeführt – durch Verlesung, Vernehmung oder Sachverständigengutachten?
  2. 2Werden naheliegende alternative Geschehensabläufe aktiv geprüft, statt vorschnell ausgeschlossen zu werden?
  3. 3Ist die Beweiswürdigung im Urteil nachvollziehbar und lückenlos begründet, oder bleiben Fragen offen?
  4. 4Wird die Aktenlage frühzeitig und eigenständig ausgewertet, statt sich auf die Darstellung der Anklage zu verlassen?
  5. 5Wird auch nach einer Verurteilung sorgfältig geprüft, ob die Beweiswürdigung den rechtlichen Anforderungen tatsächlich genügt?
Ein Hinweis zur Einordnung

Dieser Beitrag ordnet eine veröffentlichte Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (Nr. 124/2026 vom 2. Juli 2026) rechtlich ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Aufhebung eines Urteils bedeutet keinen Freispruch; das Verfahren ist derzeit nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Christopher AngyalChristopher AngyalRechtsanwalt · Strafverteidigung

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